Anpassung unserer AVB KVG und der BB KVG unserer alternativen Versicherungsmodelle

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen rund um die Anpassung der Besonderen Bedingungen für alternative Versicherungsmodelle (BB KVG), die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.

Anpassung der Besonderen Bedingungen unserer alternativen Versicherungsmodelle (BB KVG)

Die Anpassung der BB KVG betrifft alle (bestehenden oder künftigen) Versicherten, die in der Grundversicherung über ein alternatives Modell (PrimaFlex, SanaTel, PrimaCare oder OptiMed) bei einem Versicherer der Groupe Mutuel oder einem von ihr verwalteten Versicherer verfügen:

  • Mutuel Krankenversicherung AG
  • Philos Krankenversicherung AG
  • Avenir Krankenversicherung AG
  • AMB Versicherungen AG
  • Caisse-maladie de la vallée d'Entremont, Société coopérative

Sie müssen keinerlei Schritte unternehmen. Die neuen BB KVG kommen Ihnen ab 1. April 2025 automatisch zugute.

Die BB KVG legen die spezifischen Regeln für die verschiedenen alternativen Versicherungsmodelle fest. Aufgrund der Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) am 1. Januar 2025 durch den Bundesrat war eine Aktualisierung der Besonderen Bedingungen notwendig.

Die Anpassung der BB KVG betrifft die Versicherten, die wegen Missachtung der Regeln ihres Versicherungsmodells ins Standardmodell überführt wurden. Die Einzelheiten der automatischen Übertragung haben sich nicht geändert, sondern wurden lediglich durch den Zusatz ergänzt, wonach betroffene Personen erst am dem 1. Januar des Folgejahres wieder in ein alternatives Modell wechseln können.

  • Die Funktionsweise Ihres Versicherungsmodells ändert sich nicht.
  • Ihre Prämie bleibt von diesen Änderungen unberührt.
  • Die von Ihrer Versicherung abgedeckten Leistungen bleiben gleich. Die Leistungen der Grundversicherung sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt und daher bei allen Versicherern und in allen Grundversicherungsmodellen gleich.
  • Wenn Ihr Wohnkanton einen Teil Ihrer Krankenversicherungsprämien übernimmt, hat diese Anpassung keine Auswirkungen auf die Prämienverbilligung, die Sie erhalten.
  • Ihre Franchise bleibt von diesen Änderungen unberührt.
  • Wenn Sie über ein Hausarztmodell verfügten, bleibt Ihr Hausarzt gleich.
  • Ihre Zusatzversicherungen sind von dieser Anpassung nicht betroffen, sie bezieht sich nur auf die Grundversicherung.

Nein, diese Anpassung gibt kein Anrecht auf eine ausserordentliche Kündigung.

Für weitere Informationen zu dieser Anpassung sind wir gern für Sie da:

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111