Anpassung unserer AVB KVG und der BB KVG unserer alternativen Versicherungsmodelle

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Versicherten über die Anpassung unserer Ergänzenden Ausführungsbestimmungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG (AVB KVG) und der Besonderen Bedingungen unserer alternativen Versicherungsmodelle (BB KVG)

Anpassung unserer AVB KVG und der BB KVG unserer alternativen Versicherungsmodelle

Die Anpassung unserer AVB KVG betrifft alle (bestehenden oder künftigen) Versicherten, die über eine Grundversicherung bei einem Versicherer der Groupe Mutuel oder einem von ihr verwalteten Versicherer verfügen:

  • Mutuel Krankenversicherung AG
  • Philos Krankenversicherung AG
  • Avenir Krankenversicherung AG
  • Easy Sana Krankenversicherung AG
  • SUPRA-1846 SA
  • AMB Versicherungen AG
  • Caisse-maladie de la vallée d'Entremont, Société coopérative

Wenn Sie ein alternatives Modell haben (PrimaFlex, SanaTel, PrimaCare oder OptiMed), sind Sie zudem von der Anpassung der BB KVG Ihres Versicherungsmodells betroffen.

Sie müssen keinerlei Schritte unternehmen. Die neuen AVB KVG gelten automatisch ab dem 1. Januar 2025.

Die AVB KVG regeln die administrativen Aspekte der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer (z. B. die Datenverarbeitung oder die Kommunikationskanäle). Eine Aktualisierung der AVB KVG war notwendig, um die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten näher zu erläutern und um Ihnen einen zusätzlichen offiziellen Kommunikationskanal anbieten zu können.

Die BB KVG legen die spezifischen Regeln für die verschiedenen alternativen Versicherungsmodelle fest. Die Aktualisierung dieser besonderen Bedingungen war notwendig, damit sie besser verständlich sind und wir Ihnen so ein besseres Kundenerlebnis bieten können, sei es durch Innovationen oder neue Vorteile.

Die Funktionsweise Ihrer Grundversicherung sowie Ihre Vorteile ändern sich nicht:

  • Die Funktionsweise Ihres Versicherungsmodells ändert sich nicht.
  • Die von Ihrer Versicherung abgedeckten Leistungen bleiben gleich. Die Leistungen der Grundversicherung sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt und daher bei allen Versicherern und in allen Grundversicherungsmodellen gleich.
  • Wenn Ihr Wohnkanton einen Teil Ihrer Krankenversicherungsprämien übernimmt, hat die Anpassung der Versicherungsbedingungen keine Auswirkungen auf die Prämienverbilligung, die Sie erhalten.
  • Ihre Franchise bleibt von diesen Änderungen unberührt.
  • Wenn Sie über ein Hausarztmodell verfügen, bleibt Ihr Hausarzt gleich.
  • Ihre Zusatzversicherungen sind von dieser Anpassung nicht betroffen, sie bezieht sich nur auf die Grundversicherung.

Die in den AVB KVG vorgenommen Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende Elemente:

  • Art. 7 Abs. 5: Hinzufügen unseres Kundenportals als zusätzlichen rechtlich anerkannten Kommunikationskanal, sofern Sie es aktiviert haben.
  • Art. 9: Präzisierungen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG).

Die in den BB KVG PrimaFlex vorgenommen Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende Elemente:

  • Art. 4 Abs. 2 Bst. b: Hinzufügen der Möglichkeit, bei gesundheitlichen Problemen eine digitale Gesundheitslösung eines unserer Partner (z. B. Online-Symptombewetung) als eine der Erstanlaufstelle zu nutzen.
  • Art. 5 Abs. 3: Wenn Sie keinen Hausarzt angegeben haben, kann die Groupe Mutuel von sich aus den Hausarzt eintragen, den Sie am häufigsten aufgesucht haben.
  • Art. 6: Hinzufügen von Unfällen als Ausnahme (Situation, in der Sie nicht verpflichtet sind, die Grundsätze Ihres Modells zu befolgen).
  • Art. 7: Präzisierung der Anzahl Verstösse beim Versicherungsmodell.
  • Art. 8 Abs. 3: Hinzufügen der Möglichkeit, bestimmte Leistungen vom Selbstbehalt auszunehmen.
  • Art. 9: Präzisierung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG).

Die Wortwahl in den BB KVG SanaTel wurde mit jener der anderen Modelle vereinheitlicht. Es geht insbesondere um folgende Anpassungen:

  • Art. 4: Hinzufügen der Möglichkeit, bei gesundheitlichen Problemen eine digitale Gesundheitslösung eines unserer Partner (z. B. Online-Symptombewetung) als eine der Erstanlaufstelle zu nutzen.
  • Art. 6: Hinzufügen von Unfällen als Ausnahme (Situation, in der Sie nicht verpflichtet sind, die Grundsätze Ihres Modells zu befolgen).
  • Art. 7: Präzisierung der Anzahl Verstösse beim Versicherungsmodell.
  • Art. 8: Präzisierung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG).

Die in den BB KVG PrimaCare vorgenommen Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende Elemente:

  • Art. 6: Hinzufügen von Unfällen als Ausnahme (Situation, in der Sie nicht verpflichtet sind, die Grundsätze Ihres Modells zu befolgen).
  • Art. 7: Präzisierung der Anzahl Verstösse beim Versicherungsmodell.
  • Art. 8: Präzisierung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG).

Die in den BB KVG OptiMed vorgenommen Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende Elemente:

  • Art. 4: Hinzufügen der Möglichkeit, als Hausarzt ein telemedizinisches Zentrum in den OptiMed-Listen zu wählen.
  • Art. 6: Hinzufügen von Unfällen als Ausnahme (Situation, in der Sie nicht verpflichtet sind, die Grundsätze Ihres Modells zu befolgen).
  • Art. 7: Präzisierung der Anzahl Verstösse beim Versicherungsmodell.
  • Art. 8 Abs. 1–2: Hinzufügen der Möglichkeit für Ihren Hausarzt oder für von ihm beauftragte Dritte, Ihnen Behandlungspfade vorzuschlagen.
  • Art. 8 Abs. 3: Hinzufügen der Möglichkeit, bestimmte Leistungen von der Franchise oder vom Selbstbehalt auszunehmen.
  • Art. 9: Präzisierung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG), Hinzufügen der Möglichkeit für den Versicherer, Ihre Daten an das Pflegenetz, dem Ihr Hausarzt angehört, weiterzuleiten, und Hinzufügen Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse zu den Daten, die die Groupe Mutuel an Ihren Hausarzt, das Pflegenetz, dem er angehört, oder an allfällige von ihm beauftragte Dritte weiterleitet.

Nein, die Anpassung der AVB KVG und BB KVG tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Daher ist die Kündigungsfrist die gleiche wie für andere Versicherte, die das Grundversicherungsmodell oder den Versicherer wechseln möchten (Eingang der Kündigung beim aktuellen Versicherer bis zum 29. November 2024).

Für weitere Informationen zu dieser Anpassung sind wir gern für Sie da:

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111