Meine Rechnungen erhalten
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
Klicken Sie einfach auf das Thema, das Sie interessiert.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
Klicken Sie einfach auf das Thema, das Sie interessiert.
Ja, mit der Funktion E-Rechnung von PostFinance und den Schweizer Banken können Sie einfach, sicher und ohne Papier Rechnungen empfangen und bezahlen.
Mit Ihrem Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen ebenfalls in elektronischer Form erhalten und jederzeit den Verlauf Ihrer Zahlungen einsehen.
Korrigierte Prämienrechnungen erhalten Sie in zwei möglichen Fällen:
• Ihr Vertrag wurde geändert (Aus- oder Einschluss des Unfallrisikos, Wohnortswechsel mit Änderung der Tarifzone, Änderung oder Kündigung einer oder mehrerer Versicherungsprodukte).
• Ihre Prämienverbilligung wurde hinzugefügt, geändert oder gelöscht.
Bei korrigierten Rechnungen wird systematisch die Nummer und das Datum der annullierten Rechnung angegeben.
Sie können Ihre Rechnungen jeden Monat, alle drei Monate, zweimal pro Jahr oder einmal pro Jahr erhalten. Finden Sie die Zahlungshäufigkeit, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und teilen Sie uns Ihre Wahl mit.
Es kann mehrere Gründe geben, weshalb Sie Ihre Rechnung nicht innert der üblichen Frist erhalten haben:
Wenn Sie seit mehr als zehn Tagen auf Ihre Rechnung warten, können Sie unseren Kundendienst kontaktieren, um den Grund für die Verzögerung zu erfahren oder eine neue Rechnung zu erhalten. Ihr Kundenportal ermöglicht Ihnen zudem eine effiziente, schnelle und sichere Verwaltung Ihrer Rechnungen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Wenn Ihr Arzt mit uns einen Vertrag abgeschlossen hat, kann er uns die Rechnungen direkt schicken (System Tiers-payant). Falls nicht, gilt das System Tiers-garant, bei dem der Versicherte die Behandlungskosten bezahlt und diese danach vom Krankenversicherer unter Vorlage der Originalrechnung rückerstattet werden (KVG). Der Versicherer zieht die Kostenbeteiligung von der Rückerstattung ab (Franchise und Selbstbehalt).
Unsere Zahlungserinnerungen werden automatisch versendet. Wenn Sie Ihre Rechnung kurz nach Ablauf der angegebenen Zahlungsfrist bezahlt haben, ist es wahrscheinlich, dass sich unsere Mahnung und Ihre Zahlung gekreuzt haben. Überprüfen Sie trotzdem Ihren Bank-/Postauszug, um sicherzugehen, dass der Betrag tatsächlich abgebucht wurde. Wenn dies der Fall ist, können Sie die Mahnung ignorieren.
Es kann jedoch auch sein, dass unsere Zahlungserinnerung eine andere Prämie betrifft als die, die Sie bezahlt haben. In diesem Fall überprüfen Sie bitte den Zeitraum auf der Mahnung.
Teilen