Grundversicherung (KVG)

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
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Grundversicherung (KVG)

Ja, jede Person mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Wenn sich die betreffende Person nicht selbst oder durch ihren gesetzlichen Vertreter innerhalb dieser Frist anmeldet, wird sie vom Kanton oder der Wohngemeinde einem Versicherer zugewiesen.

Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung der Anmeldung erhebt der Versicherer einen Verzugszins.

 

Sie können Ihre Grundversicherung sistieren, sobald Sie einen Marschbefehl oder eine Bestätigung für den Einsatz im Zivildienst von 60 aufeinanderfolgenden Tagen erhalten. Schicken Sie uns eine Kopie des Marschbefehls per Post oder direkt über unser Meldeformular. Stellen Sie uns am Ende des Dienstes eine entsprechende Bestätigung oder eine Kopie des Dienstbüchleins zu, auf der die Dauer der Dienstzeit ersichtlich ist, damit wir die Sistierung definitiv eintragen und die Rechnungen, die wir während des Dienstes zurückgehalten haben, stornieren können.

Es handelt sich dabei um ein alternatives Modell zum traditionellen Grundversicherungsmodell. Sie verfügen über dieselben Leistungen wie beim traditionellen Grundversicherungsmodell, bezahlen aber eine geringere Prämie. Dafür akzeptieren Sie, dass Sie als erstes den Hausarzt konsultieren, den Sie gewählt haben.

Ihr Hausarzt behandelt Sie und überweist Sie wenn nötig an einen Spezialisten. Dadurch vermeiden Sie Konsultationen, die unnötig sein könnten, und tragen so zu einer Senkung der Gesundheitskosten bei.

Wenn Ihr Hausarzt oder ein anderer Arzt Sie an einen Spezialisten überweist, bitten Sie ihn darum, Ihnen eine «Überweisungsbestätigung» auszustellen. ** Einige Ärzte schicken uns diese Bestätigung auf elektronischem Weg. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie sie bei dem Arzt anfordern, der die Überweisung empfohlen hat (eine unterschriebene Notiz mit Angabe des empfohlenen Spezialisten und der Gültigkeitsdauer der Bestätigung genügt). Sie können sie bei uns per Post oder über Ihren Online-Kundenbereich einreichen.

Beim Beitritt zu einem Ärztenetz müssen Sie in der Liste des gewählten Modells einen Hausarzt wählen (OptiMed). Diesen Arzt müssen Sie bei Gesundheitsproblemen als Erstes aufsuchen. Wenn nötig, überweist Sie dieser an einen geeigneten Spezialisten.
 
Mit der Wahl eines Ärztenetzmodells sichern Sie sich eine optimale medizinische Versorgung und tragen dazu bei, die Erhöhung der Gesundheitskosten zu bremsen. Ihr Verantwortungsbewusstsein wird mit einem Rabatt auf die Grundversicherungsprämie belohnt.

Wenn Sie sich für ein Ärztenetzmodell entschieden haben, können Sie Ihren Hausarzt frei wählen, sofern er auf der Liste der Netzärzte aufgeführt ist. Die Listen finden Sie auf unserer Website.
Plegenetz Optimed
 

In bestimmten Fällen müssen Sie Ihren Hausarzt nicht vorab konsultieren (z. B. bei Behandlungen bei einem Gynäkologen, Ophthalmologen etc.). Vollständige Listen finden Sie in Ihren Besonderen Versicherungsbedingungen.

Nein, spezialisierte Ärzte müssen nicht auf der Liste der anerkannten Ärzte aufgeführt sein. Je nach Ihrem alternativen Versicherungsmodell fällt Ihr Hausarzt, unser Telemedizin-Partner oder Ihre Partnerapotheke die Entscheidung, Sie an einen Spezialisten zu überweisen. In dem Fall müssen Sie uns eine Überweisungsbestätigung zukommen lassen.

Ausser in besonderen Situationen können Sie den Hausarzt einmal pro Jahr wechseln.
Teilen Sie uns dafür per Post oder E-Mail (kunden@groupemutuel.ch) den Namen Ihres neuen Arztes mit.

  • Optimed - besondere Bedingung: Ihr neuer Hausarzt muss auf der Liste der vom Ärztenetz anerkannten Ärzte aufgeführt sein.

In dem Fall wurden entweder die Versicherungsbedingungen missachtet (PrimaCare, SanaTel, Optimed, oder PrimaFlex) oder Ihr Hausarzt hat Ihnen keine Überweisungsbestätigung ausgestellt. Wenn Ihnen unsere Entscheidung nicht gerechtfertigt erscheint, kontaktieren Sie bitte die Leistungsabteilung unter der Telefonnummer 0848 803 111.

Die meisten Lücken der Grundversicherung können mit Zusatzversicherungen gefüllt werden. Die grössten Lücken bestehen bei der Kostenübernahme von zahnärztlichen Behandlungen, Brillen und Komplementärmedizin.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111