Meine Rechnungen bezahlen
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
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Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen das automatische Lastschriftverfahren per Bank/Post oder die eBill.
Automatische Lastschriften per Bank oder Post
Alle Ihre Rechnungen werden automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht.
Sollten Sie in der Zwischenzeit also noch Rechnungen mit Einzahlungsschein erhalten, bezahlen Sie diese bitte wie bisher.
eBill
Wenn Sie E-Banking oder E-Finance nutzen, empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Konto und brauchen die Bezahlung nur noch zu bestätigen. Sie können sich auf folgender Website für diese Zahlungsart anmelden: www.ebill.ch
Einzahlungsschein
Sie können Ihre Rechnungen mit den Einzahlungsscheinen bezahlen, den Sie zusammen mit den Rechnungen erhalten, dies entweder über Ihr e-Banking/e-Finance-Konto, über einen Zahlungsauftrag oder am Postschalter.
Zahlungsauftrag Bank/Post
Bestellen Sie das Formular für den Zahlungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut. Schicken Sie es ausgefüllt zusammen mit den Einzahlungsscheinen an Ihre Bank / die Post, damit Ihre Zahlungen ausgeführt werden können. Beachten Sie, dass je nach Finanzinstitut zusätzliche Kosten für diesen Service anfallen können.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen zu verwenden, da jede Rechnung eine eigene Referenznummer hat.
Die Krankenversicherungsprämien müssen im Voraus bezahlt werden. Die Zahlungsfrist läuft also bis zum letzten Tag des Monats vor jenem Monat, für den die Prämie bezahlt wird. Wenn Sie die Prämienrechnung für den Monat Mai erhalten, muss diese bis zum 30. April bezahlt werden.
Zahlungsvereinbarungen (Verlängerung einer Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) hängen von der Situation ab und sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter 0848 803 111 für mehr Informationen zu den Möglichkeiten.
Wenn Sie einen Zahlungsbefehl erhalten haben, müssen Sie das Betreibungsamt kontaktieren, um die Zahlung vorzunehmen.
Wenn es sich um einen Verlustschein handelt, können Sie uns kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
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