Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen mit einem Betrag von CHF 180.–/Jahr. Bei Erwachsenen leistet die Grundversicherung nur in speziellen Fällen nach einer Augenoperation oder Augenkrankheit einen Beitrag, dies bei Käufen in der Schweiz und mit Verordnung eines Augenarztes.
Weitere Informationen finden Sie unter «Übernahme meiner Kosten für Brillen/Kontaktlinsen».
Ein Teil der Kosten für Hörgeräte wird in der Regel von der IV oder der AHV übernommen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kommt je nach Situation für einen Teil der Kosten auf, jedoch nur, wenn die IV oder AHV die Kostenübernahme vollständig ablehnt.
Wenn Sie in dieser Situation sind, senden Sie uns bitte den Ablehnungsentscheid der IV oder AHV zu, damit wir über eine mögliche Kostenbeteiligung entscheiden können.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, die diese Art von Hilfsmitteln abdeckt, kann diese sich zusätzlich zur IV, AHV oder der Grundversicherung an den Kosten beteiligen. Bitte legen Sie uns Ihren Anspruch zur Prüfung vor.
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