Spitalaufenthalt
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Die Grundversicherung erstattet Kosten für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung, wenn das Spital oder die Klinik auf der Liste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Art. 41 Abs 1bis KVG).
Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).
Nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen sich die Versicherten an den Kosten eines Spitalaufenthalts (Beitrag an die Verpflegung) mit CHF 15 pro Tag beteiligen. Dies zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.
Ausnahme: Kinder, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch in Ausbildung sind, und Frauen, die Mutterschaftsleistungen beziehen, müssen diesen Beitrag nicht bezahlen.
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