Transport und Rettung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Ja, teilweise. Die Krankenversicherung übernimmt 50% der Kosten eines medizinisch notwendigen Transports. Pro Kalenderjahr wird ein Höchstbetrag von Fr. 500.– übernommen nach dem Artikel 26 OPAS.
Ja, teilweise. Die Grundversicherung übernimmt 50% der Kosten, aber höchstens Fr. 5’000.– pro Kalenderjahr und nur innerhalb der Schweiz, nach dem Artikel 27 OPAS.
Die Kosten für die Suche und die Evakuierung werden nicht übernommen.
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