Grundversicherung (KVG)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Die Krankenversicherer müssen die Prämie der verstorbenen Person für die nicht anfallende Zeitspanne zurückerstatten, also ab dem Folgetag des Todes bis zum Monatsende und die Monate, die bereits im Voraus bezahlt wurden.
Ob wir Ihnen die Kosten einer Behandlung bei einem anderen Leistungserbringer als Ihrem Hausarzt zurückerstatten, hängt von den besonderen Bedingungen Ihrer Versicherung ab:
– Wenn Sie gemäss Standardmodell für die Grundversicherung versichert sind, werden Ihnen die Rechnungen des Spezialisten zurückerstattet.
– Wenn Sie über ein anderes Modell versichert sind, bitten wir Sie, uns unter 0848 803 111 anzurufen.
Ja. Wenn Sie es einmal vergessen, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Rückerstattungen. Sollten Sie jedoch öfter vergessen, den Telemedizin-Partner anzurufen, behalten wir uns das Recht vor, Sie in die gewöhnliche Grundversicherung umzuteilen (Standardmodell)
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