Rechnungen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Ja. Rechnungen, die Sie im gleichen Umschlag schicken, können von verschiedenen Abteilungen unseres Bereichs Leistungen bearbeitet werden. Sie durchlaufen folglich nicht alle denselben Prozess und werden nicht von der gleichen Person bearbeitet. Deshalb kann es sein, dass Sie die verschiedenen Rückerstattungen an unterschiedlichen Daten erhalten.
Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Ihren Lasten. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:
Sie können uns Ihre medizinischen Rechnungen per Post zusenden oder sie in Ihrem Online-Kundenportal hochladen. Die Details dazu finden Sie auf unserer Seite Eine Rechnung zur Rückerstattung einreichen.
Nein, wir schicken unseren Versicherten keine Etiketten und auch keine anderen Mittel zur Identifizierung von Rechnungen. Die Leistungserbringer müssen gemäss Artikel 59 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) ihre Rechnungen elektronisch identifizieren, indem sie sie mit bestimmten Elementen kennzeichnen.
Ja, denn nur Sie allein wissen, ob die Leistungen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, auch den Behandlungen entsprechen, die Sie erhalten haben. Es kann vorkommen, dass Rechnungen nicht korrekt ausgestellt werden. Dies ist meist auf Unachtsamkeit oder eine Verwechslung von Patienten zurückzuführen.
Fehler bei der Rechnungsstellung kosten die Grundversicherung jährlich Millionen. Dies wirkt sich negativ auf die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien aus. Indem Sie Ihre Rechnung prüfen, tragen Sie zur Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten bei.
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Kopie aller im Tiers-payant-System ausgestellten Rechnungen zu schicken, damit Sie die Rechnungen kontrollieren können.
Sofern der Leistungserbringer uns das Original bereits übermittelt hat, dient es Ihnen zur Information und muss nicht an die Versicherung weitergeleitet werden.
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