Therapeuten, Ärzte, anerkannte Therapien und Kureinrichtungen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Ihr Arzt muss uns hierzu per E-Mail oder per Post ein Gesuch um Kostengutsprache senden: Groupe Mutuel, Rue des Cèdres 5, 1919 Martigny; leistungen@groupemutuel.ch. Nach Erhalt der Dokumente prüfen wir auf der Grundlage Ihrer Versicherungsdeckung eine Kostenübernahme.
Die OKP übernimmt höchstens neun Physiotherapiesitzungen auf medizinische Verordnung. Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach der Erstellung der Verordnung erfolgen. Für die Kostenübernahme einer grösseren Anzahl Sitzungen ist eine erneute Verordnung erforderlich.
Die OKP übernimmt höchstens neun Ergotherapiesitzungen auf medizinische Verordnung. Die erste Behandlung muss innerhalb von acht Wochen nach der Erstellung der Verordnung erfolgen. Für die Kostenübernahme einer grösseren Anzahl Sitzungen ist eine erneute Verordnung erforderlich.
Die OKP übernimmt höchstens sechs Sitzungen für Ernährungsberatung auf medizinische Verordnung. Wenn weitere Sitzungen nötig sind, kann die Verordnung erneuert werden.
Die OKP übernimmt:
Weitere Informationen über die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen finden Sie auf unserer Seite über Therapien.
Bestimmte Zusatzversicherungen übernehmen folgende Kosten:
Kontaktieren Sie uns, um Ihren Deckungsumfang zu prüfen.
Ja, wenn Sie an Diabetes leiden und unter bestimmten Bedingungen. Die Grundversicherung übernimmt Podologie-Sitzungen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden, unter folgenden Bedingungen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Andere anerkannte Leistungserbringer.
Ambulante Eingriffe für Katarakt-Operationen sowie intraokulare Standard-Linsen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.
Wenn Ihr Arzt Ihnen jedoch eine Linse mit zusätzlichen Funktionen einsetzt, wird die Preisdifferenz weder von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) noch von einer Zusatzversicherung (VVG) übernommen.
Ambulante Eingriffe für Glaukom-Operationen sowie ein intraokulares Implantat werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.
Kombinierte ambulante Eingriffe für Katarakt- und Glaukom-Operationen sowie eine Standard-Linse und ein intraokulares Implantat werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.
Wenn Ihr Arzt Ihnen jedoch eine Linse mit zusätzlichen Funktionen einsetzt, wird die Preisdifferenz weder von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) noch von einer Zusatzversicherung (VVG) übernommen.
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