Medikamente und Untersuchungen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
Klicken Sie einfach auf das Thema, das Sie interessiert.

Medikamente und Untersuchungen

Schicken Sie uns das Rezept Ihres Arztes mit dem Kassenzettel der Apotheke. Bitte vermerken sie in gut leserlicher Schrift folgende Informationen:
– Ihren Namen und Vornamen
– Ihr Geburtsdatum
– Ihre Versichertennummer
Die Dokumente können Sie per E-Mail an leistungen@groupemutuel.ch senden oder per Post an: Groupe Mutuel, Rue des Cèdres 5, 1919 Martigny.

Um Ihnen das Vorgehen zu erleichtern, können Sie uns Ihre Rechnungen auch über das Kundenportal einreichen. Nach Erhalt  prüfen wir, ob die verschriebenen Medikamente rückerstattet werden können und schicken Ihnen eine Leistungsabrechnung zu.

Die Erhöhung des nicht von der Krankenversicherung erstatteten Anteils (Selbstbehalt) wurde vom Bundesrat beschlossen, um die Abgabe von Generika und Biosimilars zu fördern und dadurch Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu ermöglichen.  

Gemäss KVG müssen sich die Versicherten nach Erreichen der Franchise zu 10 Prozent an den Kosten ihrer Behandlungen beteiligen (Selbstbehalt).

Bei Medikamenten hatte der Bundesrat bereits einen erhöhten Selbstbehalt von 20 Prozent festgelegt, wenn Originalmedikamente bezogen werden, die teurer sind als die verfügbaren Generika.

In Fällen, in denen aus medizinischen Gründen ein Originalpräparat abgegeben werden soll, gilt weiterhin kein erhöhter Selbstbehalt. Allerdings muss die medizinische Begründung nun umfassender dokumentiert und vom Arzt oder der Apotheke nachgewiesen werden.

Sie können sich an Ihren Arzt oder Ihre Apotheke wenden, die Ihnen Auskunft geben werden.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111