Haushaltshilfe und Pflege zuhause
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Ja. Pflege zuhause wird übernommen, wenn die Leistungen von Pflegefachpersonen oder einer anerkannten Spitex-Organisation erbracht werden. Ein solcher Pflegedienst muss jedoch von einem Arzt verordnet werden.
Nein. Eine Haushaltshilfe wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen, auch wenn sie von einem Arzt verordnet wurde.
Um die Lücken in der Krankenversicherung zu schliessen, helfen Ihnen unsere Berater bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen gerne weiter: Kontaktieren.
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