Zahnpflege
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Rückerstattung von medizinischen Rechnungen.
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Dabei handelt es sich hauptsächlich um Zahnunfälle, die nicht von einer Unfallversicherung gedeckt sind, und bestimmte schwere Erkrankungen des Kausystems, die in den Artikeln 17–19b der KLV festgelegt sind.
Die Kostenübernahme über die OKP ist genau definiert.Im Zweifelsfall kann uns Ihr Zahnarzt ein Gesuch um Kostengutsprache schicken (detaillierter Bericht, Meldung von Verletzungen nach KVG, Kostenvoranschlag, Röntgenbilder etc.).
Nicht grundsätzlich. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt nur dann die Kosten für die Entfernung der Weisheitszähne, wenn sie ein Risiko für Entzündungen oder Zystenbildung sind und ein unmittelbares pathologisches Risiko darstellen. In allen anderen Fällen übernimmt sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten nicht.
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