Kündigung
Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
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Ihr vorheriger Krankenversicherer wird uns automatisch mitteilen, dass Sie Ihren Vertrag nicht gekündigt haben. Wir werden Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung für das laufende Jahr annullieren und Ihnen ein Formular schicken, mit dem Sie Ihren Vertrag zum gewünschten Datum reaktivieren können.
Bitte schicken Sie Ihrem aktuellen Versicherer gleichzeitig ein Kündigungsschreiben. Dieser bestätigt Ihnen danach das Datum der effektiven Kündigung. Tragen Sie dieses Datum bitte in das Formular ein, das Sie uns weiterleiten.
Dies ist möglich, wenn die Zusatzversicherungen, die Sie bei der Groupe Mutuel abgeschlossen haben, die gleichen Leistungen decken wie jene Ihres anderen Versicherers.
Bitten Sie dazu Ihren anderen Versicherer um eine kürzlich ausgestellte Zusatzversicherungsbestätigung. Damit wir die weitere Bearbeitung ihres Dossiers prüfen können, muss das Dokument die Versicherungsdeckungen, die Daten der Unterzeichnung sowie die Daten des Inkrafttretens und des Vertragsablaufs enthalten.
Die vollständige Bezahlung der Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) sowie der Verzugskosten und zinsen ist obligatorisch, um den Grundversicherungsvertrag aufzulösen.
Die ausstehenden Beträge wurden von Ihnen vor dem effektiven Datum Ihrer Kündigung nicht vollständig bezahlt. Deshalb haben wir Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung weitergeführt und Ihren neuen Versicherer entsprechend informiert.
Die vollständige Bezahlung der Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) sowie der Verzugskosten und zinsen ist obligatorisch, um den Grundversicherungsvertrag aufzulösen.
Wenn Ihr bisheriger Versicherer Ihre Kündigung aufgrund von Nichtbezahlung aller ausstehenden Beträge abgelehnt hat, muss er uns entsprechend informieren, damit wir Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung annullieren und eine Doppelversicherung vermeiden können. Sobald die Situation mit Ihrem bisherigen Versicherer geklärt ist, können Sie erneut den Beitritt zu unserer Versicherung beantragen. Kontaktieren Sie dazu einfach unsere Offertenabteilung, die Sie durch den Ablauf führt.
Kündigungstermine und Kündigungsfristen
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hängt der Kündigungstermin von Ihrem Versicherungsmodell ab:
* Franchisen in der Höhe von: CHF 500, CHF 1000, CHF 1'500, CHF 2'000 oder CHF 2'500 für Erwachsene, und CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500 oder CHF 600 für Kinder.
Sie können Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung auch ab Bekanntgabe der neuen Prämien im Oktober jedes Jahres kündigen. In diesem Fall wird die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt (30. November).
Wichtig: Wenn der letzte Tag des Monats der Frist auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag des betreffenden Monats bei uns eingeht.
Bei Ihren Zusatzversicherungen sieht das Gesetz vor, dass Sie nach Ablauf von drei Versicherungsjahren alle oder einen Teil Ihrer Versicherungen zum Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (30. September) kündigen können. Für bestimmte Produkte gelten jedoch kürzere Kündigungstermine, die in den jeweiligen besonderen Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Kündigungsanfrage
Sie können Ihren Vertrag mit einem datierten und unterschriebenen Schreiben oder über ein anderes Kommunikationsmittel, das wir Ihnen zur Verfügung stellen, kündigen. Davon ausgenommen sind die sozialen Netzwerke.
Wenn Sie per E-Mail kündigen, vergewissern Sie sich bitte, dass uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde und diese von uns geprüft wurde, um dem Datenschutzgesetz (DSG) zu entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihre persönlichen Daten aktualisieren können.
Wenn die Kündigungsanfrage mehrere Versicherte betrifft, muss jeder volljährige Versicherte eine individuelle Anfrage stellen (vorbehaltlich einer Vollmacht, die einer anderen Person für die Vertragsverwaltung erteilt wurde).
Annahmebedingungen
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird die Kündigung akzeptiert, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen vor dem Kündigungstermin erfüllt sind:
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