Neues Versicherungsvertragsgesetz – und jetzt?

26. Juni 2020 | Kommentar(e) |

Miriam Gurtner

Am 19. Juni 2020 hat das Parlament eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Diese Revision bringt mehr Kundenschutz und vereinfacht den Kontakt zwischen Versicherten und Versicherern. Die Groupe Mutuel hat diese Revision im Interesse ihrer Versicherten von Beginn weg unterstützt. Aber was genau ändert sich mit dieser Gesetzesänderung?

Um was geht es beim VVG?

Eine Versicherung abschliessen ist nicht das Gleiche wie ein paar neue Schuhe zu kaufen.  Zwischen dem Versicherer als Verkäufer und dem Versicherten als Käufer braucht es immer einen Vertrag. Diese Verträge sind klar reglementiert im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses regelt die Rechte und Pflichten von mir als Versicherter gegenüber meinem Versicherer und umgekehrt. Damit die Versicherer die Regeln des VVG einhalten, werden sie von der Finanzmarkaufsicht (FINMA) streng beaufsichtigt.

Warum eine Revision?

Das VVG ist über 100 Jahre alt. Somit ist selbsterklärend, dass es verschiedene Anpassungen für einen modernen Kundenschutz, inklusiv der Berücksichtigung des elektronischen Geschäftsverkehrs, brauchte. Nach mehreren Anläufen und einer langen parlamentarischen Beratung konnte nun endlich ein guter Kompromiss am 19. Juni 2020 verabschiedet werden.

Was ändert sich für mich?

Die Revision des VVG bringt viele Vorteile für die Versicherten. Zusammengefasst gibt es fünf neue grundlegende Aspekte:

  • Nur die Versicherten können eine Krankenzusatzversicherung kündigen: Als Versicherte bin ich daher umfassend vor ungerechtfertigter Kündigung geschützt.
  • Einführung eines Widerrufsrechts: Nach Unterzeichnung des Vertrags habe ich als Versicherte zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Nach diesem Zeitraum "tritt der Vertrag in Kraft", d.h. er wird aktiviert.
  • Einführung eines ordentlichen (kürzeren) Kündigungsrechts: Sobald der Vertrag in Kraft tritt, kann der Unterzeichner ihn nach drei Jahren statt wie bisher nach fünf Jahren kündigen.
  • Änderung der Informationspflichten des Versicherers: Der Versicherer ist selbstredend verpflichtet, dem Kunden zu allen Punkten des unterzeichneten Vertrags alle notwendigen Informationen zu geben.
  • Berücksichtigung des E-Commerce: Ein digitalisiertes oder online-signiertes Dokuments hat die gleiche Rechtskraft wie ein Papierdokument.

Ausgewogenes Resultat

Bei der Erarbeitung der Vorlage waren Vertreter der Stiftung für Konsumentenschutz, des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der FINMA involviert. Somit ist der verabschiedete Text ein perfekter Konsens, der den Versicherungsnehmern noch mehr Schutz bietet und gleichzeitig den Austausch mit den Versicherern vereinfacht. Aus diesem Grund unterstützte die Groupe Mutuel diese Revision in dem Bestreben, gesunde und harmonische Beziehungen zu allen ihren Versicherungsnehmern aufrechtzuerhalten. Sobald die Vorlage in Kraft tritt – wohl 2021 oder 2022 – werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Groupe Mutuel und aller anderer Versicherer dem neuen VVG entsprechen.

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Leiterin Public Affairs, Generalsekretariat

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