Ja zu einem zeitgemässen einheitlichen Finanzierungssystem!

26. Juli 2018 | Kommentar(e) |

Miriam Gurtner

Wenn Sie bei einer Gesundheitsbehandlung mindestens eine Nacht im Spital verbringen müssen, so zahlt der Kanton 55% der Kosten und die Krankenversicherung – also Sie als Prämienzahler – 45%. Wenn Sie die gleiche Behandlung hingegen ambulant – also ohne Übernachtung – durchführen, so gehen 100% der Kosten zulasten der Prämienzahler. Diese ungleiche Finanzierung der stationären und ambulanten Leistungen führt dazu, dass nicht immer die sinnvollste Behandlungsform gewählt wird, sondern verschiedene Interessen – also falsche Anreize – diese Wahl beeinflussen. Dies soll nun endlich behoben werden und zwar im Sinne der Patienten und der Prämienzahler. Worin liegen denn die Probleme?

Verzerrte Wahl der Behandlungsform

Oft wird die Entscheidung, ob eine Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt wird, beeinflusst durch den Aspekt, wer wieviel der Rechnung bezahlen muss. In erster Linie müssen jedoch die medizinischen Beweggründe und auch die Gesamtwirtschaft stehen. Die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen kann hier – neben nötigen Anpassungen der ebenfalls unterschiedlichen Tarife – Abhilfe schaffen.

Kostenverlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich führt zu höheren Prämien

Heute werden immer mehr Behandlungen ambulant durchgeführt. Einerseits, weil dies mit dem medizinisch-technischen Fortschritt möglich ist, andererseits, weil dies von den Kantonen immer stärker forciert wird.

Denn, wie gesagt, müssen die Kantone die ambulanten Behandlungen nicht mitfinanzieren. Durch diese an sich gewollte Verschiebung der Behandlungen in den ambulanten Bereich werden jedoch immer mehr Gesundheitskosten auf die Prämienzahler abgewälzt. Mit der baldigen Mitfinanzierung der Kantone im ambulanten Bereich kann diese Kostenverlagerung gestoppt werden.

Kantone haben keinen Anreiz für Optimierung der Versorgung im ambulanten Bereich

Da die Kantone im ambulanten Bereich keine Finanzierungsverantwortung tragen, fehlt hier der Anreiz das Versorgungsangebot zu optimieren. Dadurch werden wichtige Einsparungen auf Systemebene nicht realisiert.

Der Bundesrat sieht vor, den Kantonen mit der Vorlage zur Zulassung von Leistungserbringern die Versorgungsplanung im ambulanten Bereich zu übertragen. Falls diese Versorgungsplanung tatsächlich den Kantonen in die Hand gegeben wird, so ist es unabdingbar, dass die Kantone diesen Bereich auch mitfinanzieren müssen und dadurch die finanziellen Folgen ihrer Steuerung direkt mittragen.

Die einheitliche Finanzierung als Lösung?

Die Einführung einer einheitlichen Finanzierung aller Gesundheitskosten – egal ob stationär oder ambulant – behebt leider nicht alle Probleme und falschen Anreize. Es braucht ebenfalls Änderungen bei den Tarifsystemen, wie zum Beispiel pauschalisierte Vergütungen auch für ambulante Behandlungen oder die Klärung der Mehrfachrollen der Kantone. Doch wird mit der einheitlichen Finanzierung die Basis dafür gelegt und der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Wenn das heutige System des stationären Bereiches übernommen würde, bei welchem sich die Versicherer und die Kantone die entstandenen Kosten anhand eines festgelegten Prozentsatzes aufteilen, könnte dies ohne Verzerrungen und auf einfache Art und Weise eingeführt werden. Andere Modalitäten der Einspeisung der kantonalen Gelder ins System (wie z.B. einen Pauschalbetrag pro Kopf) sind mit Unsicherheiten für die Prämienberechnung, Wettbewerbsverzerrungen für die Krankenversicherer sowie mangelnder Transparenz für die Kantone und die Patienten verbunden und daher weniger sinnvoll.

Fazit: Mit der Zunahme der ambulanten Behandlungen (die zu 100% von den Krankenversicherungen bezahlt werden) verabschieden sich die Kantone Jahr für Jahr mehr aus der Finanzierung der unvermindert steigenden Gesundheitskosten. Daher ist es höchste Zeit, die einheitliche Finanzierung einzuführen, um auch Anreize mit Einsparpotenzial zu fördern.

Die kantonalen Gelder müssen im System bleiben, um keine Explosion der Prämien zu verursachen. Am einfachsten und sinnvollsten ist dabei eine Aufteilung der in Rechnung gestellten Kosten zwischen Kantonen und Versicherern anhand eines festen Prozentsatzes, wie dies auch die Vorlage der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrates vorsieht, welche sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet.

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Leiterin Public Affairs, Generalsekretariat

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