Kurz erklärt: Branchenvereinbarung Vermittler
06. Februar 2020 | Kommentar(e) |
Daniel Volken
Am Freitag, 24. Januar 2020, haben 40 Krankenversicherer die „Branchenvereinbarung Vermittler“ unterschrieben. Doch was bedeutet diese Branchenvereinbarung für die Versicherten? In erster Linie wird unerwünschten Telefonanrufen von Krankenversicherern der Riegel geschoben. Die einheitliche Branchenlösung soll ausserdem Qualitätsstandarts setzen und die Entschädigung der Vermittler beschränken. Ziel ist, dass der Bundesrat die Branchenvereinbarung für alle Versicherer verbindlich erklärt.
Die Stellung von santésuisse und Curafutura
Kennen Sie santésuisse und Curafutura? Die beiden Branchenverbände, denen die Mehrheit der sozialen Krankenversicherer angeschlossen ist, setzen sich für ein liberales, wettbewerbsfähiges Gesundheitssystem ein.
Das Parlament hat im Jahr 2014 den Krankenversicherern im Rahmen des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) die Möglichkeit gegeben, die Kundenwerbung in einer Branchenvereinbarung zur regeln. Die beiden Dachverbände haben nun gemeinsam eben diese Branchenvereinbarung ausgearbeitet. Diese tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und soll das Image und die Glaubwürdigkeit der gesamten Krankenversicherungsbranche verbessern. Die freiwillige Vereinbarung soll für die Kundinnen und Kunden mehr Rechtssicherheit durch verbindliche Qualitäts- und Transparenzmassnahmen schaffen.
Was steht in dieser „Branchenvereinbarung Vermittler“?
Die Qualitätsanforderungen für Vermittler werden erhöht. Die Versicherer sollen nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die sich zu umfassender Transparenz gegenüber der Kundschaft verpflichten. Diese Transparenz umfasst zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Vertragsabschlüssen unter Gewährung eines Widerrufsrechts innert 14 Tagen.
Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung sind Sanktionen vorgesehen, die von einem unabhängigen Schiedsgericht verhängt werden. Dieses kann Bussen bis zu 100‘000 Franken in der Grundversicherung und 500‘000 Franken in der Zusatzversicherung aussprechen.
Jeder Krankenversicherer, der die Branchenvereinbarung unterschrieben hat, verpflichtet sich, keinen potentiellen Kunden telefonisch zu kontaktieren, ohne dass dieser seine Einwilligung erteilt, oder aber bereits eine Geschäftsbeziehung zu diesem bestanden hat (Kaltaquise).
Die Aufwandsentschädigung beim Versicherungsabschluss wird beschränkt. Pro abgeschlossene Grundversicherung darf nur noch ein Höchstbetrag von 70 Franken vergütet werden. Im Bereich der Krankenzusatzversicherung wird maximal der Betrag von einer Jahresprämie bezahlt.
Was spielt die Groupe Mutuel für eine Rolle?
Die Groupe Mutuel gehört zu den Verfechtern dieser Branchenvereinbarung und setzte sich von Anfang an für deren erfolgreichen Abschluss ein. So war die Groupe Mutuel eine der ersten Krankenversicherungen, die die „Branchenvereinbarung Vermittler“ unterzeichnet hat.
Bereits der aus dem Jahre 2016 stammenden Branchenvereinbarung von santésuisse, welche anfangs 2021 durch die „Branchenvereinbarung Vermittler“ abgelöst wird, war die Groupe Mutuel beigetreten. „Die neue Vereinbarung weitet die Reglementierung auf die privaten Zusatzversicherungen aus. Ab Inkrafttreten werden wir auch diese vollumfänglich einhalten.“, wird Thomas Boyer, CEO der Groupe Mutuel, in der Medienmitteilung zitiert.
Die Groupe Mutuel verpflichtet sich zur vollumfänglichen Einhaltung der Vereinbarung und setzt sich für eine nachhaltige Regulierung des Marktes ein.